Tickets & Konzertkarten | News & Infos  T-K-E.de | Web-Links  T-K-E.de | Lexikon  T-K-E.de | Forum  T-K-E.de | Foto-Galerie  T-K-E.de | Kalender

 Tickets | Eintrittskarten | Konzertkarten | Karten  

Seiten-Suche:  
 Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de <- Startseite        Anmelden  oder   Einloggen            
Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Postkarten selbst gestalten
myTriPic - Echte Postkarten. Selbst gestalten. Direkt versenden.

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Who's Online
Zur Zeit sind 62 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Haupt - Menü
T-E-K.de - Services
· T-E-K.de - News
· T-E-K.de - Links
· T-E-K.de - Forum
· T-E-K.de - Foto-Galerie
· T-E-K.de - Lexikon
· T-E-K.de - Kalender
· T-E-K.de - Testberichte
· T-E-K.de - Seiten Suche
· T-E-K.de - Shopping Tipps

Redaktionelles
· Alle T-E-K.de News
· T-E-K.de Rubriken
· Top 5 bei T-E-K.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ T-E-K.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ T-E-K.de
· Account löschen

Interaktiv
· T-E-K.de Link senden
· T-E-K.de Event senden
· T-E-K.de Bild senden
· T-E-K.de Testbericht senden
· T-E-K.de Kleinanzeige senden
· T-E-K.de News mitteilen
· T-E-K.de Feedback geben
· T-E-K.de Kontakt-Formular
· T-E-K.de Seite weiterempfehlen

Community
· T-E-K.de Mitglieder
· T-E-K.de Gästebuch

Information
· T-E-K.de FAQ/ Hilfe
· T-E-K.de Impressum
· T-E-K.de AGB & Datenschutz

Marketing:
· T-E-K.de Statistiken
· Werbung auf T-E-K.de

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Seiten - Infos
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten - Mitglieder!  Mitglieder:717
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  News!  News:21.543
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Links!  Links:52
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Kalender!  Events:50
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Lexikon!  Lexikon:1
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Testberichte!  Testberichte:0
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Galerie!  Galerie Bilder:4.013
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten - rund um Events!

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Brunzel Bau GmbH - jederzeit wieder!

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de

Ticket Infos
Freie-PM.de: Das Internet ist voll mit hässlichen Eintragungen so findet sich um z.B. über die Brunzel Bau GmbH ein Artikel "Nie wieder mit Brunzel Bau - Bauen.de". Die Brunzel Bau GmbH ist ein mittelständiges regional tätiges Bauunternehmen, dass durch Herrn Hans Heiko Brunzel geleitet wird. Wie sind solche Beiträge möglich und zu bewerten?

Rechtsanwalt Ralf Hornemann, Experte für Neue Medien, erläutert den Teilnehmern die rechtliche Situation: "Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10) haftet ein Hostprovider für rechtswidrige Einträge in Blogs als Störer, sobald er Kenntnis von diesen hat. Eine Verpflichtung, diese Blogeinträge vor Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen, besteht nicht. Wird der Hostprovider durch einen Betroffenen auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hingewiesen, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Das Urteil des Landgerichts Berlin überträgt diese Störerhaftung nun auf sogenannte Erfahrungsberichte im Rahmen von Geosuchdiensten im Internet."
Folgender Fall lag dem zugrunde:
Auf den Seiten des Geolokalisations- bzw. Geosuchdienstes eines bekannten Internetkonzerns aus Kalifornien war bei Eingabe bestimmter Suchbegriffe über einen Arzt aus Berlin, der kosmetische Chirurgie betreibt, folgender persönlicher Erfahrungsbericht zu finden:

"Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!! schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten: seit dieser "Behandlung" kann ich nicht mehr anziehen, was ich will, ich muss genau überlegen womit ich was abdecken kann. Meine Arme, Mein Po- alles mit Dellen überseht und hängt unvorstellbar hässlich ab. Was ich schon investiert habe in Korrekturoperationen-> nichts hilft mehr! Seid vorsichtig! Seid gewarnt!!! Er ist furchtbar!"
Diesen Eintrag wollte der Kläger zur Löschung bringen. Die Beklagte verteidigte sich mit den hinlänglich bekannten Argumenten: der streitgegenständliche "Erfahrungsbericht" enthalte eine zulässige Meinungsäußerung, zumal dort subjektive Empfindungen (Enttäuschung), gefühlsbasierte Werturteile ("hässlich", "entstellt"), Vorwürfe ("Fuscher") und Appelle an andere zum Ausdruck kämen. Schmähkritik sei dem Erfahrungsbericht fremd. Gewerbetreibende wie der Kläger müssten in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft es hinnehmen, dass ihr unternehmerisches Angebot Gegenstand des öffentlichen Diskurses werde und öffentlich geäußerte Kritik ebenso ertragen, wie er öffentliche geäußertes Lob zur Eigenwerbung nutzen dürfe. Vor allem im Gesundheitsbereich sei ein Kommunikationsdienst wie der der Beklagten für die Transparenz und den Verbraucherschutz im lokalen und regionalen Bereich wichtig, da der Dienst das Informationsgefälle zwischen dem Unternehmer und Verbraucher abmildere. Zudem hätten auch andere Patienten - anonym - persönliche Kritik an den Dienstleistungen des Klägers geäußert.

Sofern man in dem Erfahrungsbericht dagegen eine Tatsachenbehauptung sehen wolle, meint die Beklagte, der Kläger habe ihre Unwahrheit nicht nachgewiesen. Dabei müsse die Unwahrheit vom Kläger dargelegt und bewiesen werden, da eine Umkehrung der Beweislast nach dem Rechtsgedanken des § 186 StGB für den technischen Verbreiter nicht gelte; dieser sei weder Täter noch Teilnehmer einer "Tat" nach § 186 StGB. Ferner meint die Beklagte, dass die Grundsätze der Haftung des so genannten technischen Verbreiters einen Unterlassungsanspruch des Klägers nicht stützten.
Nach lebhafter Diskussion im Kreise der Teilnehmer erläutert zum besseren Verständnis Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte das Urteil des Landgerichts:
"Dem Kläger steht gegen die Beklagte bezüglich des angegriffenen "Erfahrungsberichts" ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu.

Eine Haftung kommt nur unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung in Betracht. Denn die Äußerungen sind von einem unbekannten Nutzer getätigt worden. Die Beklagte ist ein so genannter Host Provider und damit lediglich technische Verbreiterin der beanstandeten Inhalte. Für die Haftung der technischen Verbreiter von Informationen sind in der Rechtsprechung besondere Leitlinien entwickelt worden.

Als Störer zur Unterlassung verpflichtet ist, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt. Die Störerhaftung darf jedoch nicht übermäßig auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben. Voraus gesetzt wird die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer eine Prüfung zuzumuten ist.

Ein Hostprovider ist nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Oktober 2011, Aktenzeichen VI ZR 93/10, entschieden.

Problematisch ist bei der behaupteten Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Feststellung einer Rechtsverletzung. Sie erfordert eine Abwägung zwischen dem Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit sowie Achtung seines Privatlebens und dem geschützten Recht des Providers auf Meinungs- und Medienfreiheit. Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts erforderlich. Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung an den für den Inhalt eines Blogs Verantwortlichen weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, vom Betroffenen gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.

Das Landgericht Berlin erstreckt diese Grundsätze auch auf diesen Fall, obwohl es sich bei der beanstandeten Äußerung nicht um einen "Blog" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt; die Grundsätze des Bundesgerichtshofs gelten aber auch für solche Einträge. Es handelte sich bei dem "Erfahrungsbericht" um eine Tatsachenbehauptung und der Kläger hatte die Beklagte in ausreichender Weise auf eine mögliche, hieraus entspringende Persönlichkeitsrechtsverletzung hingewiesen, ohne dass die Beklagte ihrer Verpflichtung, die Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen einzuholen und bei deren Ausbleiben den Eintrag zu löschen, nachgekommen wäre."

Fazit des Abends: Niemand darf ungestraft Verleumdungen verbreiten, auch nicht getarnt unter dem Deckmantel von Erfahrungsberichten. Auch im Internet gibt es Regeln zu befolgen und ethisches Handeln gehört auch als Grundsatz für den täglichen Umgang dazu, denn das Internet vergisst nichts. Als Handlungsmaxime für den Verletzten dient folgende Reihenfolge: zuerst ist der Provider von der Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen und zur Löschung aufzufordern. Reagiert dieser nicht, kann er gerichtlich zur Löschung angehalten werden.

V.i.S.d.P.:

Hans-Heiko Brunzel
Geschäftsführer Brunzel Bau GmbH

Das Bauunternehmen Brunzel Bau GmbH wurde 1992 gegründet. Brunzel Bau hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Brunzel Bau höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand. Weitere Informationen auf: www.brunzelbau.de

Brunzel Bau GmbH
Hans-Heiko Brunzel
Germendorfer Straße 1
16727 Velten
info@brunzel-bau.de
0049 (0)3304 25 31 63
http://www.brunzelbau.de

(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos finden sich auch hier auf diesem Portal zum Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Das Internet ist voll mit hässlichen Eintragungen so findet sich um z.B. über die Brunzel Bau GmbH ein Artikel "Nie wieder mit Brunzel Bau - Bauen.de". Die Brunzel Bau GmbH ist ein mittelständiges regional tätiges Bauunternehmen, dass durch Herrn Hans Heiko Brunzel geleitet wird. Wie sind solche Beiträge möglich und zu bewerten?

Rechtsanwalt Ralf Hornemann, Experte für Neue Medien, erläutert den Teilnehmern die rechtliche Situation: "Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10) haftet ein Hostprovider für rechtswidrige Einträge in Blogs als Störer, sobald er Kenntnis von diesen hat. Eine Verpflichtung, diese Blogeinträge vor Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen, besteht nicht. Wird der Hostprovider durch einen Betroffenen auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hingewiesen, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Das Urteil des Landgerichts Berlin überträgt diese Störerhaftung nun auf sogenannte Erfahrungsberichte im Rahmen von Geosuchdiensten im Internet."
Folgender Fall lag dem zugrunde:
Auf den Seiten des Geolokalisations- bzw. Geosuchdienstes eines bekannten Internetkonzerns aus Kalifornien war bei Eingabe bestimmter Suchbegriffe über einen Arzt aus Berlin, der kosmetische Chirurgie betreibt, folgender persönlicher Erfahrungsbericht zu finden:

"Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!! schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten: seit dieser "Behandlung" kann ich nicht mehr anziehen, was ich will, ich muss genau überlegen womit ich was abdecken kann. Meine Arme, Mein Po- alles mit Dellen überseht und hängt unvorstellbar hässlich ab. Was ich schon investiert habe in Korrekturoperationen-> nichts hilft mehr! Seid vorsichtig! Seid gewarnt!!! Er ist furchtbar!"
Diesen Eintrag wollte der Kläger zur Löschung bringen. Die Beklagte verteidigte sich mit den hinlänglich bekannten Argumenten: der streitgegenständliche "Erfahrungsbericht" enthalte eine zulässige Meinungsäußerung, zumal dort subjektive Empfindungen (Enttäuschung), gefühlsbasierte Werturteile ("hässlich", "entstellt"), Vorwürfe ("Fuscher") und Appelle an andere zum Ausdruck kämen. Schmähkritik sei dem Erfahrungsbericht fremd. Gewerbetreibende wie der Kläger müssten in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft es hinnehmen, dass ihr unternehmerisches Angebot Gegenstand des öffentlichen Diskurses werde und öffentlich geäußerte Kritik ebenso ertragen, wie er öffentliche geäußertes Lob zur Eigenwerbung nutzen dürfe. Vor allem im Gesundheitsbereich sei ein Kommunikationsdienst wie der der Beklagten für die Transparenz und den Verbraucherschutz im lokalen und regionalen Bereich wichtig, da der Dienst das Informationsgefälle zwischen dem Unternehmer und Verbraucher abmildere. Zudem hätten auch andere Patienten - anonym - persönliche Kritik an den Dienstleistungen des Klägers geäußert.

Sofern man in dem Erfahrungsbericht dagegen eine Tatsachenbehauptung sehen wolle, meint die Beklagte, der Kläger habe ihre Unwahrheit nicht nachgewiesen. Dabei müsse die Unwahrheit vom Kläger dargelegt und bewiesen werden, da eine Umkehrung der Beweislast nach dem Rechtsgedanken des § 186 StGB für den technischen Verbreiter nicht gelte; dieser sei weder Täter noch Teilnehmer einer "Tat" nach § 186 StGB. Ferner meint die Beklagte, dass die Grundsätze der Haftung des so genannten technischen Verbreiters einen Unterlassungsanspruch des Klägers nicht stützten.
Nach lebhafter Diskussion im Kreise der Teilnehmer erläutert zum besseren Verständnis Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte das Urteil des Landgerichts:
"Dem Kläger steht gegen die Beklagte bezüglich des angegriffenen "Erfahrungsberichts" ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG zu.

Eine Haftung kommt nur unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung in Betracht. Denn die Äußerungen sind von einem unbekannten Nutzer getätigt worden. Die Beklagte ist ein so genannter Host Provider und damit lediglich technische Verbreiterin der beanstandeten Inhalte. Für die Haftung der technischen Verbreiter von Informationen sind in der Rechtsprechung besondere Leitlinien entwickelt worden.

Als Störer zur Unterlassung verpflichtet ist, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Beeinträchtigung des Rechtsguts beiträgt. Die Störerhaftung darf jedoch nicht übermäßig auf Dritte erstreckt werden, welche die rechtswidrige Beeinträchtigung nicht selbst vorgenommen haben. Voraus gesetzt wird die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfungspflichten. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem Störer eine Prüfung zuzumuten ist.

Ein Hostprovider ist nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Oktober 2011, Aktenzeichen VI ZR 93/10, entschieden.

Problematisch ist bei der behaupteten Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Feststellung einer Rechtsverletzung. Sie erfordert eine Abwägung zwischen dem Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit sowie Achtung seines Privatlebens und dem geschützten Recht des Providers auf Meinungs- und Medienfreiheit. Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts erforderlich. Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung an den für den Inhalt eines Blogs Verantwortlichen weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, vom Betroffenen gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.

Das Landgericht Berlin erstreckt diese Grundsätze auch auf diesen Fall, obwohl es sich bei der beanstandeten Äußerung nicht um einen "Blog" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt; die Grundsätze des Bundesgerichtshofs gelten aber auch für solche Einträge. Es handelte sich bei dem "Erfahrungsbericht" um eine Tatsachenbehauptung und der Kläger hatte die Beklagte in ausreichender Weise auf eine mögliche, hieraus entspringende Persönlichkeitsrechtsverletzung hingewiesen, ohne dass die Beklagte ihrer Verpflichtung, die Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen einzuholen und bei deren Ausbleiben den Eintrag zu löschen, nachgekommen wäre."

Fazit des Abends: Niemand darf ungestraft Verleumdungen verbreiten, auch nicht getarnt unter dem Deckmantel von Erfahrungsberichten. Auch im Internet gibt es Regeln zu befolgen und ethisches Handeln gehört auch als Grundsatz für den täglichen Umgang dazu, denn das Internet vergisst nichts. Als Handlungsmaxime für den Verletzten dient folgende Reihenfolge: zuerst ist der Provider von der Rechtsverletzung in Kenntnis zu setzen und zur Löschung aufzufordern. Reagiert dieser nicht, kann er gerichtlich zur Löschung angehalten werden.

V.i.S.d.P.:

Hans-Heiko Brunzel
Geschäftsführer Brunzel Bau GmbH

Das Bauunternehmen Brunzel Bau GmbH wurde 1992 gegründet. Brunzel Bau hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Brunzel Bau höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand. Weitere Informationen auf: www.brunzelbau.de

Brunzel Bau GmbH
Hans-Heiko Brunzel
Germendorfer Straße 1
16727 Velten
info@brunzel-bau.de
0049 (0)3304 25 31 63
http://www.brunzelbau.de

(Weitere interessante Sanierung News & Sanierung Infos finden sich auch hier auf diesem Portal zum Nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Brunzel Bau GmbH - jederzeit wieder!" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

Segeln: Travemünder Woche 2016 - Tag 1 23.07.2016

Segeln: Travemünder Woche 2016 - Tag 1 23.07.2016
Segeln: Travemünder Woche 2016 - Tag 4 26.07.2016

Segeln: Travemünder Woche 2016 - Tag 4 26.07.2016
Segeln: Travemünder Woche 2016 - Tag 9 31.07.2016

Segeln: Travemünder Woche 2016 - Tag 9 31.07.2016

Alle Web-Video-Links bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

Wildpark-Lueneburg-120406-DSC_0296.JPG

BergZoo-Halle-120826-DSC_0041.JPG

BergZoo-Halle-120826-DSC_0349.JPG


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de Foto - Galerie

Diese Forum-Threads bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

 Am 3. Februar ist es wieder soweit (DaveD, 09.02.2019)

 Bruno Mars in Deutschland (SirJohn, 17.09.2012)

Diese Forum-Posts bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

  Am letzten Samstag, 28.10., zeigte der MDR den Schwergewichtskampf Tom Schwarz gegen Ilja Mezencev. Es war der erste Kampf von Tom Schwarz nach seiner Niederlage gegen Tyson Fury. Konnte Ilja ... (Otto76, 25.10.2019)

  Die Finalisten stehen fest. In der Nacht vom 3. zum 4. Februar findet im Mercedes-Benz Stadium in Atlanta das Finale zum 53. Superbowl statt. Die Los Angeles Rams (NFC) gegen die New England P ... (Otto76, 24.01.2019)

  Gestern war ja nun der Kampf von Marco Huck gegen Dimitro Kucher aus der Ukraine. Huck dominierte den Kampf, aber nicht so das man sagen konnte er hätte leichtes Spiel. Es war aber so, dass er je ... (Hans-Peter, 20.11.2016)

Diese News bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

 Armut eine Stimme geben (PR-Gateway, 02.04.2024)
Diakoniewerk Simeon setzt Zeichen gegen wachsende Armut beim Osterbrunch 2024

Berlin-Neukölln, 01. April 2024 - Das Diakoniewerk Simeon und der Evangelische Kirchenkreis Neukölln veranstalteten heute, am 01.04.2024, bereits zum zehnten Mal einen festlichen Osterbrunch für Menschen in schwierigen Lebenssituationen.

Zu diesem besonderen Brunch wurden unter anderem der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlau ...

 PM: Frühling an der Ostsee - die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde (PR-Gateway, 28.03.2024)


Travemünde/München, 2. März 2024 - Frühlingserwachen an den fast menschenleeren Stränden der Ostsee: Mit den ersten Sonnenstrahlen auf der Haut gehören die Ostertage und der Frühling im Seebad Travemünde mit zu den schönsten Zeiten im Jahr. Für die Osterfeiertage hat das ATLANTIC Grand Hotel Travemünde besondere Angebote kreiert.

Das ATLANTIC Grand Hotel Travemünde offeriert für die Ostertage herrliche Angebote zwischen exquisiter Kulinarik und fröhlichem Osterbrunch, ausged ...

 Pedalieren mit 100 km/h: Dieses Bike begeistert die Schweiz (PR-Gateway, 27.03.2024)


Innovation auf zwei Rädern gab es drei Tage lang in der Schweiz zum Erleben. eROCKIT war mit einer Roadshow zu Gast in Brunnen am Vierwaldstättersee. Dort hatte man zu ecovolta eingeladen, dem langjährigen Schweizer Partner in Sachen Batterietechnologie. In interessanten Vorträgen informierten die beiden Unternehmen über ihre Zusammenarbeit. Highlights waren natürlich die Probefahrten mit den innovativen Bikes. Das eROCKIT vereint die intuitive Bedienung eines Fahrrades mit der Besch ...

 Freshworks steigert Effizienz (PR-Gateway, 22.03.2024)
Das IT-Team von Porsche eBike Performance steigert die Effizienz mit der KI-gestützten Unternehmenssoftware von Freshworks

BERLIN, 20. März 2024 - Freshworks Inc. (NASDAQ: FRSH) gibt bekannt, dass Porsche eBike Performance mit  Neues vierköpfiges Dreamteam mischt Handwerk Restaurant in Wien auf (PR-Gateway, 14.03.2024)
Zwei Küchenchefs und zwei Souschefs stehen für zeitgenössische Bio-Küche

Wien, 14. März 2024 - Vier junge Köche rocken ein traditionsreiches Lokal im 7. Wiener Gemeindebezirk: Ab sofort wird im Handwerk Restaurant mit Spaß, Teamgeist und Leidenschaft achthändig gekocht. Neue Küchenchefs sind der gebürtige Berliner Deniz Neverov und der vorherige Handwerk-Souschef Dominik Czvitkovits. Bram Rondhuis, der zusammen mit Neverov ins Handwerk gewechselt ist, teilt sich den Titel des Souschef ...

 Tag der Buchliebhaber 2023 (Kummer, 04.08.2023)
Lieben Sie es auch, in tolle Geschichten einzutauchen? Jeder, der schon einmal durch ein Buch so gefesselt wurde und es nicht mehr aus der Hand gelegt hat, weiß, was Bücher für eine besondere Magie haben.

Der Tag der Buchliebhaber wird gefeiert am 09. August 2023. Dieser Tag sollte von allen Buchliebhabern und Bücherratten gefeiert werden, indem sie sich mal wieder mit ihrem Lieblingsbuch ein wenig Ruhe gönnen! Hermann Hesse sagte bereits 1977 treffend: "Es ist mit dem Lesen wie m ...

 VITAfornia Dreamin´ (CHristineW, 05.04.2023)
Die VITA COLA Consumer Promotion 2023 macht Festivalträume wahr. Als Hauptpreis winkt ein Van im Wert von über 62.000 Euro.

Schmalkalden/Lichtenau, 5. April 2023. Getreu dem Motto „VITAfornia Dreamin‘“ wird der Sommer 2023 endlich wieder unbeschwert. Die schönste Jahreszeit bietet jede Menge Open-Air-Events. Rechtzeitig zum Start der Festivalsaison rüstet VITA COLA die Fans mit dem dafür passenden Equipment aus.
Von Anfang April bis Ende Juni sind mehr als 7 Millionen 1,0- ...

 Lago Maggiore: Große Bühne für die Blütenpracht (Maggioni, 17.03.2022)
Schöner könnte der Auftakt nicht ein: Tulpen, Narzissen, Forsythien, Magnolien und Kamelien läuten am Lago Maggiore den Frühling ein. Mit leuchtenden Farben und betörendem Duft grüßen sie Besucher, wenn die weltberühmten Gärten am See nach der Winterpause wieder öffnen.

Obstbäume in zartrosa Blüte und japanische Papiersträucher mit gelblich-weißen Kelchen gehören ebenfalls zu den blühenden Botschaftern, die den Beginn eines monatewährenden Blütenfestivals am Ufer und auf den Inse ...

 Creative Diplomacy: How an NGO Reinvents Russia in Brussels (schwertschmiedeviktor, 26.07.2021)
This is not the first year that PICREADI has been involved in “creative diplomacy.” It brings young European professionals, graduate students and scholars together for Meeting Russia events in Europe and Russia. Promising foreign experts in the field of international relations, business, science, journalism get acquainted with Russia’s foreign and domestic policy and socio-economic order. This “allows guests to get in touch with leading Russian experts and government officials.”


 Festivalzeit: Brescia feiert den Sommer (Maggioni, 30.06.2021)
Arien unterm Sternenhimmel, Oper klassisch oder ganz anders, Spaziergänge durch ein multimediales Wunderland, Akrobatik vom Feinsten, Kochkunst mit Regionalprodukten – der Sommer in der lombardischen Provinz Brescia ist ein Fest für die Sinne. Fantasievollen Festivalmachern sei Dank.

Arien von Donizetti, Mozart, Puccini, Rossini und Verdi, Barock-Oper, Liebes-Duette, eine konzertante Begegnung mit den Akteuren aus dem Werk Dantes, die dramatischsten Arien aus dem Verdi-Repertoire ...

Werbung bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de:





Brunzel Bau GmbH - jederzeit wieder!

 
Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Video Tipp @ Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Ticket Infos
· Weitere News von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Ticket Infos:
Neu: Das Preissteigerungsblog auf Tarife.de


Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch alle 2 Stunden aktualisiert.

Tickets | Eintrittskarten | Konzertkarten | Karten - rund um Events / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung Brunzel Bau GmbH - jederzeit wieder!