Tickets & Konzertkarten | News & Infos  T-K-E.de | Web-Links  T-K-E.de | Lexikon  T-K-E.de | Forum  T-K-E.de | Foto-Galerie  T-K-E.de | Kalender

 Tickets | Eintrittskarten | Konzertkarten | Karten  

Seiten-Suche:  
 Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de <- Startseite        Anmelden  oder   Einloggen            
Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Postkarten selbst gestalten
myTriPic - Echte Postkarten. Selbst gestalten. Direkt versenden.

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Who's Online
Zur Zeit sind 234 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Haupt - Menü
T-E-K.de - Services
· T-E-K.de - News
· T-E-K.de - Links
· T-E-K.de - Forum
· T-E-K.de - Foto-Galerie
· T-E-K.de - Lexikon
· T-E-K.de - Kalender
· T-E-K.de - Testberichte
· T-E-K.de - Seiten Suche
· T-E-K.de - Shopping Tipps

Redaktionelles
· Alle T-E-K.de News
· T-E-K.de Rubriken
· Top 5 bei T-E-K.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ T-E-K.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ T-E-K.de
· Account löschen

Interaktiv
· T-E-K.de Link senden
· T-E-K.de Event senden
· T-E-K.de Bild senden
· T-E-K.de Testbericht senden
· T-E-K.de Kleinanzeige senden
· T-E-K.de News mitteilen
· T-E-K.de Feedback geben
· T-E-K.de Kontakt-Formular
· T-E-K.de Seite weiterempfehlen

Community
· T-E-K.de Mitglieder
· T-E-K.de Gästebuch

Information
· T-E-K.de FAQ/ Hilfe
· T-E-K.de Impressum
· T-E-K.de AGB & Datenschutz

Marketing:
· T-E-K.de Statistiken
· Werbung auf T-E-K.de

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Seiten - Infos
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten - Mitglieder!  Mitglieder:724
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  News!  News:21.543
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Links!  Links:52
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Kalender!  Events:50
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Lexikon!  Lexikon:1
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Testberichte!  Testberichte:0
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Galerie!  Galerie Bilder:4.013
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten - rund um Events!

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Neuigkeiten zum Jahresanfang aus der Welt des Rechts

Geschrieben am Montag, dem 01. Februar 2016 von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de

Ticket Infos
PR-Gateway: Mit 1.1.2016 traten zahlreiche bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft.

1. Alternative Streitbeilegung

Mit 1.1.2016 trat das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) in Kraft, das auf europarechtlichen Grundlagen beruht.

Es betrifft Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem in Österreich oder einem sonstigen EWR-Staat niedergelassenen Verbraucher abgeschlossen wurde. Für derartige Streitig-keiten werden freiwillige Schlichtungsverfahren vor definierten Schlichtungsstellen (zB dem Intenet-Ombudsmann) vorgesehen.

2. Aufzeichnungspflicht und Belegerteilungspfllicht

Steuerpflichtige, die für steuerliche Zwecke buchführungspflichtig sind, müssen seit 1.1.2016 ihre Bareinnahmen einzeln aufzeichnen. Der Begriff der Barumsätze ist dabei weit auszulegen und umfasst auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte, mit Barschecks, Gutscheinen und dergleichen.

Aufzeichnungen haben zwingend durch ein elektronisches Aufzeichnungssystem ("Registrierkasse") zu erfolgen, wenn (a) der Jahresumsatz je Betrieb netto EUR 15.000,00 und (b) die Barumsätze dieses Betriebs netto EUR 7.500,00 pro Jahr über-schreiten. Ab 1.1.2017 müssen zusätzlich alle Kassensysteme über einen Manipulationsschutz verfügen.

Außerdem müssen Unternehmer ab 1.1.2016 ihren Kunden bei Barzahlungen einen Beleg aushändigen. Der Kunde muss den Beleg annehmen und bis nach Verlassen der Geschäftsräume des Unternehmers für Zwecke der Kontrolle durch die Abgabenbehörden mitnehmen. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht für Kunden besteht nicht.

Von diesen Aufzeichnungspflichten bestehen zahlreiche Ausnahmen, etwa für Automatengeschäf-te, Webshops und Umsätzen im Freien, soweit diese im Jahr die Schwelle von EUR 30.000,00 nicht überschreiten ("Kalte-Hände-Regelung").

Welche Konsequenzen drohen? Die Verletzung obgenannter Vorschriften zieht ab dem zweiten Quartal 2016 (aus besonderen Gründen erst ab dem dritten Quartal 2016) finanzstrafrechtliche Folgen nach sich. Mit Spannung abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen die Registrierkassenpflicht auf das wirtschaftliche Gedeihen vor allem kleine-rer Gastronomiebetriebe haben wird.

3. Einkommensteuer

Einkommen werden nunmehr nicht in vier, sondern künftig in sieben Stufen besteuert. Hierdurch kommt es im Ergebnis zu einer Entlastung mittlerer Einkommen.

Während diese Vorteile Angestellten bei Auszah-lung des Jännergehalts zufließen, kommen selbst-ständig Tätige prinzipiell erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Geschäftsjahr 2016 in den Genuss der Steuerentlastung. Ihnen steht jedoch die Möglichkeit offen, eine begründete Herabsatzung der Einkommensteuervo-rauszahlung zu beantragen.

Personen, die jährlich weniger als EUR 11.000,00 verdienen und daher nicht einkommensteuerpflichtig sind, erhalten eine von EUR 110,00 auf EUR 400,00 erhöhte Negativsteuer. Eine solche kommt erstmals auch Beziehern niedriger Pensionen zu.

Gegenfinanziert wird dies unter anderem durch die zeitlich befristete Einführung eines neuen Spitzensteuersatzes von 55 % auf jene Einkommensteile, die den Schwellenwert von einer Million Euro pro Jahr übersteigen. Dies trifft auf rund 400 Personen zu, die (noch) in Österreich steuerpflichtig sind (Quelle: Statistik Austria, Bundesministerium für Finanzen)

4. Erbrecht

Am 30.7.2015 wurde mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz (ErbRÄG) 2015 eine der historisch umfassendsten Änderungen des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuchs seit dessen Inkrafttreten am 1.1.1812 beschlossen. Neben einer sprachlichen und systematischen Modernisierung des Gesetzes wurden auch signifikante inhaltliche Än-derungen beschlossen, unter anderem wurde die Möglichkeit der Stundung des Pflichtteilsanspruchs bei Vererbung von Unternehmen eingeführt.

Die Reform tritt überwiegend mit 1.1.2017 in Kraft.

5. Gesellschaftsrecht

Mit 1.7.2013 wurde die sogenannte GmbH Light eingeführt, die mit 1.3.2014 wieder abgeschafft und durch die gründungsprivilegierte GmbH ersetzt wurde. Nunmehr hat die Stammeinlage einer GmbH wieder EUR 35.000,00 zu betragen, wobei grundsätzlich mindestens EUR 17.500,00 aufgebracht werden müssen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, für maximal zehn Jahre ab Gesell-schaftsgründung die sogenannte Gründungsprivilegierung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall beträgt die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen mindestens EUR 10.000,00 und ist auf die gründungsprivilegierten Stammeinlagen insgesamt der Betrag von mindestens EUR 5.000,00 bar einzuzahlen, wobei Sacheinlagen unzulässig sind.

Der Oberste Gerichtshof trug diese Regelung und die rasche Änderung der geltenden Rechtslage innert weniger Monate jüngst zur Überprüfung an den Verfassungsgerichtshof heran (OGH 31.8.2015, 6 Ob 147/15h), wobei letztgenannter einen ersten Prüfungsantrag des Obersten Gerichtshofs im letzten Jahr zurückgewiesen hat (VfGH 19.6.2015, G 211/2014).

Es zeigen sich nun auch erste Erfahrungswerte mit begünstigten GmbHs: Die GmbH light wie auch die GmbH gründungsprivilegiert wurden eingeführt, um die Anzahl der Unternehmensgründungen zu steigern, wenngleich im Gesetzgebungsverfahren heftige Kritik wegen drohender Steuerausfälle wie auch einer möglichen Gläubigergefährdung geübt wurde. Bisher zeigt sich, dass etwa gleich viele "normale" und gründungsprivilegierte GmbHs errichtet werden, wobei insgesamt die Anzahl der GmbH-Gründungen minimal um etwa 1 % bis 2 % gestiegen ist. Der beabsichtigte Gründer-boom blieb somit aus. GmbHs light und gründungsprivilegiert sind massiv höher insolvenzgefährdet als "normale" GmbHs, das Verhältnis der Insolvenzen liegt bei etwa 5:1 (Quelle: Rausch, Wirt-schaftsblatt 1.9.2015)

Nunmehr wird durch eine weitere Maßnahme ver-sucht, das Unternehmertum in Österreich zu fördern: Mit 1.1.2016 entfiel die einprozentige Gesellschaftsteuer, die insbesondere auf Leistungen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft an die Gesellschaft abzuführen war, ersatzlos. Die Kosten der Errichtung einer GmbH mit einem aufgebrachten Stammkapital von EUR 35.000,00 verringern sich somit um EUR 350,00.

6. Immobilienrecht

Die Übertragung von Immobilien wird in der Mehrzahl der Fälle substanziell teurer.

Dies einerseits deshalb, weil die Immobilienertragsteuer von 25 % auf 30 % (bei Altvermögen von durchgerechnet 3,5 % auf 4,2 %) angehoben und zugleich der Inflationsabschlag ersatzlos gestrichen wird. Durch letztgenannten Umstand werden vor allem jene Personen belastet, die Liegenschaften nicht für kurzfristige Spekulationen, sondern als längerfristige Anlageobjekte erwerben.

Andererseits werden in der Grunderwerbsteuer drei Steuersätze eingeführt, die dazu führen, dass vor allem die Übertragung hochpreisiger Immobilien verteuert wird. Ferner gilt als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - mit Ausnahme land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften - nunmehr allgemein der Verkehrswert einer Liegenschaft, was insbesondere die Übertragung von Immobilien im begünstigten Familienkreis im Regelfall erheblich verteuert. In Einzelfällen kommt es jedoch auch zu Vergünstigungen: Vor allem die Übertragung von niedrigpreisiger Immobilien bis zu einem Verkehrswert von EUR 250.000,00 wird steuerlich attraktiver.

7. Strafrecht

Am 7.7.2015 wurde das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 beschlossen, wodurch zahlreiche praktisch bedeutsame Änderungen vorgenommen werden.

Das Missverhältnis der Strafdrohungen bei Delikten gegen Leib und Leben sowie fremdes Vermögen soll dadurch behoben werden, als die Schwellenwerte für die Wertqualifikationen der Vermögensdelikte deutlich angehoben werden. Gleiches gilt für Strafdrohungen bei diversen Gewaltdelikten.

Der Begriff der Gewerbsmäßigkeit wird neu defi-niert und auch an objektive Merkmale gebunden, wodurch die inflationäre Annahme der Gewerbsmäßigkeit durch die Rechtsprechung eingedämmt werden soll. Die Neuregelung der Gewerbsmäßig-keit ist freilich in ihrem verschachtelten, komplexen Aufbau ein Paradebeispiel jüngerer Gesetzgebung, wie sie für den nicht rechtskundigen Durchschnittsbürger kaum mehr verständlich ist.

Die in der jüngeren Rechtsprechung intensive Anwendung des Straftatbestands der Untreue, die zu Verunsicherung im Unternehmertum geführt hat, soll durch eine Novellierung des Untreuetatbestands eingeschränkt werden. Nach dem neuen § 153 StGB begeht Untreue, wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt. Es muss daher nicht - wie bisher - ein "Vermögensnachteil" eintreten, sondern ein "Vermögensschaden". Zugleich wird legaldefiniert, dass der seine Befugnis missbraucht, wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.

Ebenfalls der Rechtssicherheit von Unternehmern zuträglich sollte die ausdrückliche gesetzliche Verankerung der - bereits in der Judikatur weitgehend berücksichtigten - Business Judgement Rule sein. Sowohl in § 84 Abs 1a AktG, als auch in § 25 Abs 1a GmbHG wurde eine Regelung aufgenom-men, wonach der Entscheidungsträger jedenfalls dann rechtmäßig handelt, wenn "er sich bei einer unternehmerischen Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten lässt und auf der Grundlage angemessener Informationen annehmen darf, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln". Hierdurch wird klargestellt, dass Entscheidungen von Vorstand oder Geschäftsführung dann nicht strafrechtlich relevant sind, wenn sie auf ausreichender Informationsgrundlage getroffen werden und bei ex ante Betrachtung als für das Unternehmen vorteilhaft erscheinen, wenngleich sie sich im Nachhinein als nachteilig herausstellten. Die Verwirklichung des unternehmerischen Risikos trotz Einhaltung aller Sorgfalt soll nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Das für die Kapitalgesellschaften zuvor in den einzelnen Materiengesetzen zersplittert geregelte Bilanzstrafrecht wird nunmehr in §§ 163a ff StGB einheitlich geregelt.

Die Reform trat überwiegend mit 1.1.2016 in Kraft.

8. Umsatzsteuer

Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform wird der begünstigte Umsatzsteuersatz von 10 % im Regelfall auf 13 % angehoben. Diese ist beispielsweise auf Eintrittskarten in Museen und Theater sowie auch Nächtigungen in Hotels anwendbar.

9. Wertanpassungen

Zahlreiche Leistungen wurden mit Jahreswechsel wertangepasst. So steigt das Pflegegeld in allen Stufen einheitlich um 2 % an, die Voraussetzungen zum Bezug von Pflegegeld werden zugleich verschärft. Pensionen steigen um einheitlich 1,2 %, die Gehälter aktiver Beamter werden hingegen stärker angehoben, und zwar um 1,3 %.

Dies ist eine Information von Schmelz Rechtsanwälte , einer in Wien und Klosterneuburg tätigen Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Schwerpunkttätigkeiten der Sozietät zählen Erbrecht , Familienrecht , Immobilienrecht , Unternehmens- und Gesellschaftsrecht , Vertragsrecht , Allgemeines Zivilrecht und Strafrecht sowie Pflegerecht .
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Klosterneuburg tätige Rechtsanwaltskanzlei. Die Sozietät ist insbesondere auf die Gebiete des Arbeitsrechts, Erbrechts, Familienrechts, Immobilienrechts, Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts, Unternehmensrechts, Gesellschaftsrechts, Medienrechts und Vertragsrechts spezialisiert.
Schmelz Rechtsanwälte GesbR
Dorian Schmelz
Stadtplatz 4
3400 Klosterneuburg
dorian.schmelz@rechtampunkt.at
+43 2243 32 744
http://www.rechtampunkt.at

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Mit 1.1.2016 traten zahlreiche bedeutsame Gesetzesänderungen in Kraft.

1. Alternative Streitbeilegung

Mit 1.1.2016 trat das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) in Kraft, das auf europarechtlichen Grundlagen beruht.

Es betrifft Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem in Österreich oder einem sonstigen EWR-Staat niedergelassenen Verbraucher abgeschlossen wurde. Für derartige Streitig-keiten werden freiwillige Schlichtungsverfahren vor definierten Schlichtungsstellen (zB dem Intenet-Ombudsmann) vorgesehen.

2. Aufzeichnungspflicht und Belegerteilungspfllicht

Steuerpflichtige, die für steuerliche Zwecke buchführungspflichtig sind, müssen seit 1.1.2016 ihre Bareinnahmen einzeln aufzeichnen. Der Begriff der Barumsätze ist dabei weit auszulegen und umfasst auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte, mit Barschecks, Gutscheinen und dergleichen.

Aufzeichnungen haben zwingend durch ein elektronisches Aufzeichnungssystem ("Registrierkasse") zu erfolgen, wenn (a) der Jahresumsatz je Betrieb netto EUR 15.000,00 und (b) die Barumsätze dieses Betriebs netto EUR 7.500,00 pro Jahr über-schreiten. Ab 1.1.2017 müssen zusätzlich alle Kassensysteme über einen Manipulationsschutz verfügen.

Außerdem müssen Unternehmer ab 1.1.2016 ihren Kunden bei Barzahlungen einen Beleg aushändigen. Der Kunde muss den Beleg annehmen und bis nach Verlassen der Geschäftsräume des Unternehmers für Zwecke der Kontrolle durch die Abgabenbehörden mitnehmen. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht für Kunden besteht nicht.

Von diesen Aufzeichnungspflichten bestehen zahlreiche Ausnahmen, etwa für Automatengeschäf-te, Webshops und Umsätzen im Freien, soweit diese im Jahr die Schwelle von EUR 30.000,00 nicht überschreiten ("Kalte-Hände-Regelung").

Welche Konsequenzen drohen? Die Verletzung obgenannter Vorschriften zieht ab dem zweiten Quartal 2016 (aus besonderen Gründen erst ab dem dritten Quartal 2016) finanzstrafrechtliche Folgen nach sich. Mit Spannung abzuwarten bleibt, welche Auswirkungen die Registrierkassenpflicht auf das wirtschaftliche Gedeihen vor allem kleine-rer Gastronomiebetriebe haben wird.

3. Einkommensteuer

Einkommen werden nunmehr nicht in vier, sondern künftig in sieben Stufen besteuert. Hierdurch kommt es im Ergebnis zu einer Entlastung mittlerer Einkommen.

Während diese Vorteile Angestellten bei Auszah-lung des Jännergehalts zufließen, kommen selbst-ständig Tätige prinzipiell erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Geschäftsjahr 2016 in den Genuss der Steuerentlastung. Ihnen steht jedoch die Möglichkeit offen, eine begründete Herabsatzung der Einkommensteuervo-rauszahlung zu beantragen.

Personen, die jährlich weniger als EUR 11.000,00 verdienen und daher nicht einkommensteuerpflichtig sind, erhalten eine von EUR 110,00 auf EUR 400,00 erhöhte Negativsteuer. Eine solche kommt erstmals auch Beziehern niedriger Pensionen zu.

Gegenfinanziert wird dies unter anderem durch die zeitlich befristete Einführung eines neuen Spitzensteuersatzes von 55 % auf jene Einkommensteile, die den Schwellenwert von einer Million Euro pro Jahr übersteigen. Dies trifft auf rund 400 Personen zu, die (noch) in Österreich steuerpflichtig sind (Quelle: Statistik Austria, Bundesministerium für Finanzen)

4. Erbrecht

Am 30.7.2015 wurde mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz (ErbRÄG) 2015 eine der historisch umfassendsten Änderungen des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuchs seit dessen Inkrafttreten am 1.1.1812 beschlossen. Neben einer sprachlichen und systematischen Modernisierung des Gesetzes wurden auch signifikante inhaltliche Än-derungen beschlossen, unter anderem wurde die Möglichkeit der Stundung des Pflichtteilsanspruchs bei Vererbung von Unternehmen eingeführt.

Die Reform tritt überwiegend mit 1.1.2017 in Kraft.

5. Gesellschaftsrecht

Mit 1.7.2013 wurde die sogenannte GmbH Light eingeführt, die mit 1.3.2014 wieder abgeschafft und durch die gründungsprivilegierte GmbH ersetzt wurde. Nunmehr hat die Stammeinlage einer GmbH wieder EUR 35.000,00 zu betragen, wobei grundsätzlich mindestens EUR 17.500,00 aufgebracht werden müssen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, für maximal zehn Jahre ab Gesell-schaftsgründung die sogenannte Gründungsprivilegierung in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall beträgt die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen mindestens EUR 10.000,00 und ist auf die gründungsprivilegierten Stammeinlagen insgesamt der Betrag von mindestens EUR 5.000,00 bar einzuzahlen, wobei Sacheinlagen unzulässig sind.

Der Oberste Gerichtshof trug diese Regelung und die rasche Änderung der geltenden Rechtslage innert weniger Monate jüngst zur Überprüfung an den Verfassungsgerichtshof heran (OGH 31.8.2015, 6 Ob 147/15h), wobei letztgenannter einen ersten Prüfungsantrag des Obersten Gerichtshofs im letzten Jahr zurückgewiesen hat (VfGH 19.6.2015, G 211/2014).

Es zeigen sich nun auch erste Erfahrungswerte mit begünstigten GmbHs: Die GmbH light wie auch die GmbH gründungsprivilegiert wurden eingeführt, um die Anzahl der Unternehmensgründungen zu steigern, wenngleich im Gesetzgebungsverfahren heftige Kritik wegen drohender Steuerausfälle wie auch einer möglichen Gläubigergefährdung geübt wurde. Bisher zeigt sich, dass etwa gleich viele "normale" und gründungsprivilegierte GmbHs errichtet werden, wobei insgesamt die Anzahl der GmbH-Gründungen minimal um etwa 1 % bis 2 % gestiegen ist. Der beabsichtigte Gründer-boom blieb somit aus. GmbHs light und gründungsprivilegiert sind massiv höher insolvenzgefährdet als "normale" GmbHs, das Verhältnis der Insolvenzen liegt bei etwa 5:1 (Quelle: Rausch, Wirt-schaftsblatt 1.9.2015)

Nunmehr wird durch eine weitere Maßnahme ver-sucht, das Unternehmertum in Österreich zu fördern: Mit 1.1.2016 entfiel die einprozentige Gesellschaftsteuer, die insbesondere auf Leistungen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft an die Gesellschaft abzuführen war, ersatzlos. Die Kosten der Errichtung einer GmbH mit einem aufgebrachten Stammkapital von EUR 35.000,00 verringern sich somit um EUR 350,00.

6. Immobilienrecht

Die Übertragung von Immobilien wird in der Mehrzahl der Fälle substanziell teurer.

Dies einerseits deshalb, weil die Immobilienertragsteuer von 25 % auf 30 % (bei Altvermögen von durchgerechnet 3,5 % auf 4,2 %) angehoben und zugleich der Inflationsabschlag ersatzlos gestrichen wird. Durch letztgenannten Umstand werden vor allem jene Personen belastet, die Liegenschaften nicht für kurzfristige Spekulationen, sondern als längerfristige Anlageobjekte erwerben.

Andererseits werden in der Grunderwerbsteuer drei Steuersätze eingeführt, die dazu führen, dass vor allem die Übertragung hochpreisiger Immobilien verteuert wird. Ferner gilt als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - mit Ausnahme land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften - nunmehr allgemein der Verkehrswert einer Liegenschaft, was insbesondere die Übertragung von Immobilien im begünstigten Familienkreis im Regelfall erheblich verteuert. In Einzelfällen kommt es jedoch auch zu Vergünstigungen: Vor allem die Übertragung von niedrigpreisiger Immobilien bis zu einem Verkehrswert von EUR 250.000,00 wird steuerlich attraktiver.

7. Strafrecht

Am 7.7.2015 wurde das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 beschlossen, wodurch zahlreiche praktisch bedeutsame Änderungen vorgenommen werden.

Das Missverhältnis der Strafdrohungen bei Delikten gegen Leib und Leben sowie fremdes Vermögen soll dadurch behoben werden, als die Schwellenwerte für die Wertqualifikationen der Vermögensdelikte deutlich angehoben werden. Gleiches gilt für Strafdrohungen bei diversen Gewaltdelikten.

Der Begriff der Gewerbsmäßigkeit wird neu defi-niert und auch an objektive Merkmale gebunden, wodurch die inflationäre Annahme der Gewerbsmäßigkeit durch die Rechtsprechung eingedämmt werden soll. Die Neuregelung der Gewerbsmäßig-keit ist freilich in ihrem verschachtelten, komplexen Aufbau ein Paradebeispiel jüngerer Gesetzgebung, wie sie für den nicht rechtskundigen Durchschnittsbürger kaum mehr verständlich ist.

Die in der jüngeren Rechtsprechung intensive Anwendung des Straftatbestands der Untreue, die zu Verunsicherung im Unternehmertum geführt hat, soll durch eine Novellierung des Untreuetatbestands eingeschränkt werden. Nach dem neuen § 153 StGB begeht Untreue, wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt. Es muss daher nicht - wie bisher - ein "Vermögensnachteil" eintreten, sondern ein "Vermögensschaden". Zugleich wird legaldefiniert, dass der seine Befugnis missbraucht, wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.

Ebenfalls der Rechtssicherheit von Unternehmern zuträglich sollte die ausdrückliche gesetzliche Verankerung der - bereits in der Judikatur weitgehend berücksichtigten - Business Judgement Rule sein. Sowohl in § 84 Abs 1a AktG, als auch in § 25 Abs 1a GmbHG wurde eine Regelung aufgenom-men, wonach der Entscheidungsträger jedenfalls dann rechtmäßig handelt, wenn "er sich bei einer unternehmerischen Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten lässt und auf der Grundlage angemessener Informationen annehmen darf, zum Wohle der Gesellschaft zu handeln". Hierdurch wird klargestellt, dass Entscheidungen von Vorstand oder Geschäftsführung dann nicht strafrechtlich relevant sind, wenn sie auf ausreichender Informationsgrundlage getroffen werden und bei ex ante Betrachtung als für das Unternehmen vorteilhaft erscheinen, wenngleich sie sich im Nachhinein als nachteilig herausstellten. Die Verwirklichung des unternehmerischen Risikos trotz Einhaltung aller Sorgfalt soll nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Das für die Kapitalgesellschaften zuvor in den einzelnen Materiengesetzen zersplittert geregelte Bilanzstrafrecht wird nunmehr in §§ 163a ff StGB einheitlich geregelt.

Die Reform trat überwiegend mit 1.1.2016 in Kraft.

8. Umsatzsteuer

Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform wird der begünstigte Umsatzsteuersatz von 10 % im Regelfall auf 13 % angehoben. Diese ist beispielsweise auf Eintrittskarten in Museen und Theater sowie auch Nächtigungen in Hotels anwendbar.

9. Wertanpassungen

Zahlreiche Leistungen wurden mit Jahreswechsel wertangepasst. So steigt das Pflegegeld in allen Stufen einheitlich um 2 % an, die Voraussetzungen zum Bezug von Pflegegeld werden zugleich verschärft. Pensionen steigen um einheitlich 1,2 %, die Gehälter aktiver Beamter werden hingegen stärker angehoben, und zwar um 1,3 %.

Dies ist eine Information von Schmelz Rechtsanwälte , einer in Wien und Klosterneuburg tätigen Rechtsanwaltskanzlei. Zu den Schwerpunkttätigkeiten der Sozietät zählen Erbrecht , Familienrecht , Immobilienrecht , Unternehmens- und Gesellschaftsrecht , Vertragsrecht , Allgemeines Zivilrecht und Strafrecht sowie Pflegerecht .
Schmelz Rechtsanwälte ist eine in Wien und Klosterneuburg tätige Rechtsanwaltskanzlei. Die Sozietät ist insbesondere auf die Gebiete des Arbeitsrechts, Erbrechts, Familienrechts, Immobilienrechts, Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts, Unternehmensrechts, Gesellschaftsrechts, Medienrechts und Vertragsrechts spezialisiert.
Schmelz Rechtsanwälte GesbR
Dorian Schmelz
Stadtplatz 4
3400 Klosterneuburg
dorian.schmelz@rechtampunkt.at
+43 2243 32 744
http://www.rechtampunkt.at

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Neuigkeiten zum Jahresanfang aus der Welt des Rechts" | Anmelden oder Einloggen | 1 Kommentar | Diskussion durchsuchen
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Re: Top Info: Saarland-Info.Net: Saarland Portal mit Saarland News, Infos & Tipps! (Punkte: 1)
von hejiexia (hejiexia888@163.com) am Dienstag, dem 29. November 2016
(Userinfo | Artikel schicken)
Danke, interessante Info.



Diese Web-Videos bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

Berlin: Tierpark Berlin - die kleine Giraffe Elle t ...

Berlin: Tierpark Berlin - die kleine Giraffe Elle t ...
Filmkritik „Aufbruch zum Mond“: Wozu der Mensch fäh ...

Filmkritik „Aufbruch zum Mond“: Wozu der Mensch fäh ...
Frankfurt am Main: Orang-Utan-Baby im Frankfurter Z ...

Frankfurt am Main: Orang-Utan-Baby im Frankfurter Z ...

Alle Web-Video-Links bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

Tierpark Hagenbeck-Hamburg-B-120904-DSC_0 ...

Zoo-Hannover-110409-DSC_0296.JPG

BergZoo-Halle-120826-DSC_0099.JPG


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de Foto - Galerie

Diese Forum-Threads bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

 Das neue Jahr fängt gut an (HannesW, 11.02.2015)

 Schöne neue Welt (HannesW, 13.10.2014)

 Kurt Krömer - neue Tour 2001! (Fred11, 10.04.2014)

Diese Forum-Posts bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

  Und wie man sieht ist Leipzig und einige andere Veranstaltungsorte schon ausverkauft. Und wer das Glück hatte Karten zu bekommen und neu bei der Truppe gelandet ist, hier mal der über einstündige ... (HannesW, 14.04.2019)

  Da sieht man es endlich. Selbst Friseuesen und Taxifahrern wird sein Schwachsinn auf die Dauer zviel. Aber Mario Barth gehört zum Program der Regierung, denn er ist Teil des Planes den Avram Noa ... (Otto76, 20.07.2017)

  Das sind immer die Momente wo man daran erinnert wird wieder mal ein gutes Buch zur Hand zu nehmen. Das Geschehen mag vielleicht hundert Jahre her sein kann dir aber heute genauso passieren wenn ... (Dora39, 18.06.2017)

  Und irgendwann gehen die Verkaufszahlen für Eintrittskarten sprunghaft zurück. Das ist der Moment an ein schnelles Ende zudenken. Und wenn die Macher klug waren haben sie schon eine neues Stück in ... (Helmfried, 15.08.2016)

  Da würde ich so etrem nicht sehen. Obwohl, Sänger Hartmut Engler ist nur noch halb so schwer und im Gesicht nicht mehr so aufgequollen. Hat er sich das Saufen abgewöhnt? Ja im Alter will der Körp ... (HannesW, 17.10.2015)

  Die anderen waren Leó Szilárd, Edward Teller, John von Neumann, Michael Curtiz. Nach dem ersten Weltkrieg mussten sie Ungarn verlassen und gingen alle nach Berlin. Wenn man sich überlegt was gesch ... (DaveD, 05.09.2015)

 Kurt Krömer ein Lichtblick am deutschen Unterhaltungshimmel. Eigentlich weiß jeder was ihn erwartet wenn er seiner Einladung folgt. Und die Liste seiner Gäste liest sich wie das \"who ist who\". Ab ... (Hans-Peter, 10.04.2014)

Diese News bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

 Public Relations (PR) Manager (PR-Gateway, 24.04.2024)
Was macht ein erfahrener Public Relations Manager (PR-Manager) wie Daniel Görs?

Ein Public Relations Manager (PR-Manager) wie Daniel Görs ist für die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von Public-Relations-Strategien und -Aktivitäten verantwortlich, um das Image und die Reputation eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Person zu pflegen und zu fördern.



...

 Entdecken Sie den Schnittpunkt von KI, Netzwerken und Sicherheit bei der Extreme Connect vom 22. bis 25. April 2024 (PR-Gateway, 15.04.2024)
Erleben Sie die neuesten Innovationen im Netzwerkbereich als Teilnehmende - ob virtuell oder persönlich - und lassen Sie sich von Vordenkern inspirieren, verbessern Sie Ihre Kenntnisse und lernen Sie von Branchenexperten.

FRANKFURT A.M./MORRISVILLE, N.C., 15. April 2024 - Extreme Networks, Inc. (Nasdaq: EXTR), informiert heute über die Details zur bekannten jährlichen Nutzerkonferenz  Freshworks steigert Effizienz (PR-Gateway, 22.03.2024)
Das IT-Team von Porsche eBike Performance steigert die Effizienz mit der KI-gestützten Unternehmenssoftware von Freshworks

BERLIN, 20. März 2024 - Freshworks Inc. (NASDAQ: FRSH) gibt bekannt, dass Porsche eBike Performance mit  THG-Quote, Charging, Infrastruktur, Biking und mehr (PR-Gateway, 12.03.2024)
Fachprogramm überzeugt / Mehrere tausend Fachbesucher / Über 330 Aussteller / Mehr als eine Fuhrparkmesse / Wissens-Ladestationen und zielführendes Netzwerken

Bonn, März 2024. Elektromobilität, Fahrzeugtechnik, fuhrparktaugliche Modellvarianten, Digitalisierung, Schadenmanagement, Leasing, Auto-Abo und vieles mehr - die Fachbesucher können sich auf Impulse, Innovationen und viele Neuigkeiten freuen, die ihr Alltagsgeschäft erleichtern werden. Es lohnt sich, die diesjährige "Flotte!" a ...

 David Hasselhoff mit Iggy Pop-Cover & neuem Album im September (fuerste_PR, 25.06.2021)
Es gibt musikalische Neuigkeiten von David Hasselhoff: Erste Single-Auskopplung „The Passenger” erscheint am 25.06.2021 +++ Neues Album „Party Your Hasselhoff” folgt am 03. September 2021

DAVID HASSELHOFF, legendärer US-Schauspieler, Sänger und Entertainer, veröffentlicht am 3. September unter dem verheißungsvollen Titel „Party Your Hasselhoff” ein neues Album, auf dem er und sein Kreativ-Team handverlesene Songs ausgewählt hat, die er nun in seinen eigenen Versionen zum Besten gi ...

 Corona-Widersprüchlichkeiten: Ein systemrelevanter Einzelhändler macht sich Luft (prmaximus, 27.01.2021)
Entnommen aus
https://www.dz-g.ru/Corona-Widerspruechlichkeiten_Ein-systemrelevanter-Einzelhaendler-macht-sich-Luft

Vermutlich wurde dieser Text bei "Freiheit der Gedanken" veröffentlicht. Doch weder bei facebook noch bei telegram ist er über die Suchfunktion erreichbar. Ich habe demzufolge die Kopie von NPR.NEWS übernommen.
ImageBargainBlitz-brain-1-2Geh ...

 Sicheres Urlaubsziel: Insel Texel überzeugt mit durchdachtem Konzept (PR-Gateway, 20.08.2020)
Niederländisches Watteneiland setzt mit Erfolg auf proaktive Corona-Prävention

Niederländisches Watteneiland setzt mit Erfolg auf proaktive Corona-Prävention

Nach dem Motto "Vorbeugen ist besser als heilen" hat die beliebte Urlaubsinsel Texel mit Beginn der Coronakrise alle Kräfte gebündelt, um sich als sicheres Urlaubsziel aufzustellen. In diesem Rahmen wurde ein Masterplan entwickelt, nach dem die vorgegebenen 1,5m-Abstand zum Schutz vor Infektionen auf der gesamten Insel umgeset ...

 MEAT & GREET by BLANKE (PR-Gateway, 05.08.2020)
Blanke Systems GmbH - Miteinander mit Mehrwert

September ist eigentlich Cersaie-Zeit. Da aufgrund von Corona in Bologna kein "get-together" der europäischen Fliesenbranche möglich ist, lädt der Iserlohner Fliesenzubehörspezialist Blanke System GmbH kurzerhand interessierte Kunden und Partner in die BLANKE MEHRWERTSTATT ein. Für das richtige Messefeeling sorgt ein abwechslungsreich zusammengestelltes Programm. Neben "Brandneuem" von Blanke stehen vor allem persönliche Begegnungen und Gespr ...

 Jüngste Vertiv-Umfrage zeigt: Netzbetreiber spielen eine Schlüsselrolle bei der Schaffung neuer Umsatzmöglichkeiten durch Edge Computing (PR-Gateway, 04.06.2020)
München, 4. Juni 2020 - Vertiv (NYSE: VRT), globaler Anbieter kritischer digitaler Infrastruktur und Kontinuitätslösungen, stellt die Ergebnisse seiner neuesten Studie vor, die gemeinsam mit dem Technologieanalystenhaus Omdia erstellt wurde. Die Studie beleuchtet die Auswirkungen der Umstellung auf Edge Computing auf Telekommunikationsanbieter sowie die besten Taktiken und Strategien, u ...

 Josip Heit die GSB Gold Standard Banking und das Thema Luxus in der Coronakrise (PR-Gateway, 24.04.2020)
In Europa sind innerhalb von vier Wochen Zehntausende Menschen mehr gestorben als im gleichen Zeitraum der Vorjahre. Bei den über 65-Jährigen lag die sogenannte Übersterblichkeit bei fast 50.000 Personen. In der Bundesrepublik Deutschland sind mit Stand Freitag, 24. April 2020, bereits über 5000 Menschen an den Folgen einer Covid-19-Erkrankung gestorben. Die USA bewegen sich bei den Infektionszahlen konstant auf die Eine-Million-Marke zu, ein Rückgang der täglichen Neuinfektionen ist aktuell nic ...

Werbung bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de:





Neuigkeiten zum Jahresanfang aus der Welt des Rechts

 
Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Video Tipp @ Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Ticket Infos
· Weitere News von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Ticket Infos:
Neu: Das Preissteigerungsblog auf Tarife.de


Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch alle 2 Stunden aktualisiert.

Tickets | Eintrittskarten | Konzertkarten | Karten - rund um Events / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung Neuigkeiten zum Jahresanfang aus der Welt des Rechts