Tickets & Konzertkarten | News & Infos  T-K-E.de | Web-Links  T-K-E.de | Lexikon  T-K-E.de | Forum  T-K-E.de | Foto-Galerie  T-K-E.de | Kalender

 Tickets | Eintrittskarten | Konzertkarten | Karten  

Seiten-Suche:  
 Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de <- Startseite        Anmelden  oder   Einloggen            
Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Postkarten selbst gestalten
myTriPic - Echte Postkarten. Selbst gestalten. Direkt versenden.

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Who's Online
Zur Zeit sind 48 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Haupt - Menü
T-E-K.de - Services
· T-E-K.de - News
· T-E-K.de - Links
· T-E-K.de - Forum
· T-E-K.de - Foto-Galerie
· T-E-K.de - Lexikon
· T-E-K.de - Kalender
· T-E-K.de - Testberichte
· T-E-K.de - Seiten Suche
· T-E-K.de - Shopping Tipps

Redaktionelles
· Alle T-E-K.de News
· T-E-K.de Rubriken
· Top 5 bei T-E-K.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ T-E-K.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ T-E-K.de
· Account löschen

Interaktiv
· T-E-K.de Link senden
· T-E-K.de Event senden
· T-E-K.de Bild senden
· T-E-K.de Testbericht senden
· T-E-K.de Kleinanzeige senden
· T-E-K.de News mitteilen
· T-E-K.de Feedback geben
· T-E-K.de Kontakt-Formular
· T-E-K.de Seite weiterempfehlen

Community
· T-E-K.de Mitglieder
· T-E-K.de Gästebuch

Information
· T-E-K.de FAQ/ Hilfe
· T-E-K.de Impressum
· T-E-K.de AGB & Datenschutz

Marketing:
· T-E-K.de Statistiken
· Werbung auf T-E-K.de

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Seiten - Infos
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten - Mitglieder!  Mitglieder:715
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  News!  News:21.543
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Links!  Links:52
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Kalender!  Events:50
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Lexikon!  Lexikon:1
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Testberichte!  Testberichte:0
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Galerie!  Galerie Bilder:4.013
Rund um's Thema Events sowie Tickets, Konzertkarten & Eintrittskarten -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:5

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten - rund um Events!

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Arbeitsverhältnis: Aufhebungsvertrag oder Kündigung ? was ist für Arbeitnehmer günstiger?

Geschrieben am Montag, dem 06. Juli 2015 von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de

Ticket Infos
Freie-PM.de: Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Toni Ivanov: Wann liegt ein Aufhebungsvertrag vor?

Fachanwalt Bredereck: Der Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Inhalt, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem bestimmten Termin beendet wird. Im Übrigen kann er inhaltlich weitgehend frei gestaltet werden. Zu beachten ist jedoch die Bedingungsfeindlichkeit der Aufhebungsvereinbarung, die die Unwirksamkeit eines unter Bedingung geschlossenen Vertrages begründen kann.

Toni Ivanov: Was ist der Unterschied zwischen dem Aufhebungsvertrag und der Kündigung?

Fachanwalt Bredereck: Im Gegensatz zu der Kündigung, die eine einseitige Erklärung darstellt, ist für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Zustimmung beider Seiten erforderlich. Es ist dann im Einzelfall besonders zu prüfen, welche der beiden das Arbeitsverhältnis beendenden Vorgehensweisen sinnvoller ist.

Toni Ivanov: OK. Was sind denn die Vorteile eines Aufhebungsvertrages?

Fachanwalt Bredereck: Ein Vorteil des Aufhebungsvertrages ist die Zeitersparnis. Es steht den Parteien frei, den Zeitpunkt der Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses festzulegen. Das ist insbesondere dann als Vorteil zu betrachten, wenn der Arbeitnehmer schnell aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden will. In diesem Fall kann der zeitlich flexible Aufhebungsvertrag eine sinnvolle und ratsame Lösung sein, indem er die vertraglich oder gesetzlich geregelten Kündigungsfristen umgeht.

Ferner kann in der Aufhebungsvereinbarung die Frage der Höhe der Abfindung geregelt werden. Ein verbreiteter Irrtum unter Arbeitnehmern ist, dass sie mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages unmittelbar einen solchen Rechtsanspruch bekommen. In Wirklichkeit ist das aber eine Frage der Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Neben der Abfindung können Sie als Arbeitnehmer oft ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis heraushandeln. Auch in diesem Fall haben Sie aber keinen Anspruch darauf. Anschließend erweckt der Aufhebungsvertrag, im Gegensatz zur fristlosen Kündigung, den Anschein, dass das Arbeitsverhältnis durch eine friedliche, beiderseitig begünstigende Vereinbarung beendet wurde.

Toni Ivanov: Und was sind die Nachteile?

Fachanwalt Bredereck: Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, verzichten Sie auf ihren Kündigungsschutz. Der Abschluss eines solchen als versicherungswidrig eingestuften Vertrages kann sich auch auf ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld negativ auswirken, indem dies nicht nur eine Sperrzeit auslösen, sondern auch die Höhe des Arbeitslosengeldes beeinflussen kann. Die Sperre wird immer dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeigeführt hat, was bei der Aufhebungsvereinbarung aufgrund des Einverständnisses des Arbeitnehmers mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermutet wird. Diese Vermutung kann aber durch bestimmte Formulierungen in dem Vertrag, die klar machen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen erfolgt worden ist, widerlegt werden. Hundertprozentige Sicherheit erlangt man hier aber nicht.

Zu beachten ist auch, dass ein zustande gekommener Aufhebungsvertrag nicht widerrufen werden kann. Darüber hinaus lässt sich so eine Vereinbarung, anders als im Kündigungsschutzverfahren, nur in bestimmten Fällen gerichtlich anfechten, wenn etwa der Arbeitgeber Sie unrechtsmäßig mit Nachteilen, zum Beispiel einer Strafanzeige bedroht hat. Das bloße Drängeln durch den Arbeitgeber, das Dokument zu unterschreiben, reicht dagegen nicht aus.

Toni Ivanov: Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung kann also eine Menge Ärger bereiten, nicht wahr?

Fachanwalt Bredereck: Ja, besonders für den Arbeitnehmer. Als solcher sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass viele Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag die Möglichkeit sehen, sich ohne Beteiligung eines eventuellen Betriebsrats und finanziell möglichst günstig von Mitarbeitern zu trennen. Für den Arbeitgeber finanziell günstige Varianten sind allerdings in der Kehrseite für den Arbeitnehmer eher nachteilig. Sprich wenn der eine Abfindung spart, fehlt dieser Betrag dem anderen. Gerade wenn es angeblich sehr eilig ist, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und die bessere Option in Ihrem Fall auswählen. Der Aufhebungsvertrag ist dies für den Arbeitnehmer in den seltensten Fällen und eigentlich nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Beschäftigung gefunden hat.

18.09.2014

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Interview von Toni Ivanov mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Toni Ivanov: Wann liegt ein Aufhebungsvertrag vor?

Fachanwalt Bredereck: Der Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem Inhalt, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem bestimmten Termin beendet wird. Im Übrigen kann er inhaltlich weitgehend frei gestaltet werden. Zu beachten ist jedoch die Bedingungsfeindlichkeit der Aufhebungsvereinbarung, die die Unwirksamkeit eines unter Bedingung geschlossenen Vertrages begründen kann.

Toni Ivanov: Was ist der Unterschied zwischen dem Aufhebungsvertrag und der Kündigung?

Fachanwalt Bredereck: Im Gegensatz zu der Kündigung, die eine einseitige Erklärung darstellt, ist für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages die Zustimmung beider Seiten erforderlich. Es ist dann im Einzelfall besonders zu prüfen, welche der beiden das Arbeitsverhältnis beendenden Vorgehensweisen sinnvoller ist.

Toni Ivanov: OK. Was sind denn die Vorteile eines Aufhebungsvertrages?

Fachanwalt Bredereck: Ein Vorteil des Aufhebungsvertrages ist die Zeitersparnis. Es steht den Parteien frei, den Zeitpunkt der Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses festzulegen. Das ist insbesondere dann als Vorteil zu betrachten, wenn der Arbeitnehmer schnell aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden will. In diesem Fall kann der zeitlich flexible Aufhebungsvertrag eine sinnvolle und ratsame Lösung sein, indem er die vertraglich oder gesetzlich geregelten Kündigungsfristen umgeht.

Ferner kann in der Aufhebungsvereinbarung die Frage der Höhe der Abfindung geregelt werden. Ein verbreiteter Irrtum unter Arbeitnehmern ist, dass sie mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages unmittelbar einen solchen Rechtsanspruch bekommen. In Wirklichkeit ist das aber eine Frage der Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Neben der Abfindung können Sie als Arbeitnehmer oft ein gutes qualifiziertes Arbeitszeugnis heraushandeln. Auch in diesem Fall haben Sie aber keinen Anspruch darauf. Anschließend erweckt der Aufhebungsvertrag, im Gegensatz zur fristlosen Kündigung, den Anschein, dass das Arbeitsverhältnis durch eine friedliche, beiderseitig begünstigende Vereinbarung beendet wurde.

Toni Ivanov: Und was sind die Nachteile?

Fachanwalt Bredereck: Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, verzichten Sie auf ihren Kündigungsschutz. Der Abschluss eines solchen als versicherungswidrig eingestuften Vertrages kann sich auch auf ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld negativ auswirken, indem dies nicht nur eine Sperrzeit auslösen, sondern auch die Höhe des Arbeitslosengeldes beeinflussen kann. Die Sperre wird immer dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeigeführt hat, was bei der Aufhebungsvereinbarung aufgrund des Einverständnisses des Arbeitnehmers mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermutet wird. Diese Vermutung kann aber durch bestimmte Formulierungen in dem Vertrag, die klar machen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen erfolgt worden ist, widerlegt werden. Hundertprozentige Sicherheit erlangt man hier aber nicht.

Zu beachten ist auch, dass ein zustande gekommener Aufhebungsvertrag nicht widerrufen werden kann. Darüber hinaus lässt sich so eine Vereinbarung, anders als im Kündigungsschutzverfahren, nur in bestimmten Fällen gerichtlich anfechten, wenn etwa der Arbeitgeber Sie unrechtsmäßig mit Nachteilen, zum Beispiel einer Strafanzeige bedroht hat. Das bloße Drängeln durch den Arbeitgeber, das Dokument zu unterschreiben, reicht dagegen nicht aus.

Toni Ivanov: Der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung kann also eine Menge Ärger bereiten, nicht wahr?

Fachanwalt Bredereck: Ja, besonders für den Arbeitnehmer. Als solcher sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass viele Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag die Möglichkeit sehen, sich ohne Beteiligung eines eventuellen Betriebsrats und finanziell möglichst günstig von Mitarbeitern zu trennen. Für den Arbeitgeber finanziell günstige Varianten sind allerdings in der Kehrseite für den Arbeitnehmer eher nachteilig. Sprich wenn der eine Abfindung spart, fehlt dieser Betrag dem anderen. Gerade wenn es angeblich sehr eilig ist, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und die bessere Option in Ihrem Fall auswählen. Der Aufhebungsvertrag ist dies für den Arbeitnehmer in den seltensten Fällen und eigentlich nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer bereits eine neue Beschäftigung gefunden hat.

18.09.2014

Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Arbeitsverhältnis: Aufhebungsvertrag oder Kündigung ? was ist für Arbeitnehmer günstiger?" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

Neuwied: Die Löwenbabys im Zoo Neuwied (2017)

Neuwied: Die Löwenbabys im Zoo Neuwied (2017)
E-an-na rocken den Metal Battle in Wacken | DW Deut ...

E-an-na rocken den Metal Battle in Wacken | DW Deut ...
Krefeld: Dieser Esel im Zoo Krefeld ist ein echter ...

Krefeld: Dieser Esel im Zoo Krefeld ist ein echter  ...

Alle Web-Video-Links bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

Zoo-Hannover-110409-DSC_0261.JPG

Rosarium-Sangerhausen-Sachsen-Anhalt-1209 ...

Zoo-Dresden-120108-DSC_0117.JPG


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de: Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de Foto - Galerie

Diese Forum-Posts bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

  Seit letztem Mittwoch arbeiten die Menschen in Deutschland wieder für sich. Der Steuergedenktag erinnert daran, dass dieser Tag vor langer Zeit mal Anfang Juni war. Man erinnere sich daran, dass ... (Otto76, 26.07.2018)

  30% der Arbeitnehmer in Deutschland sind Aufstocker. Dazu kommen noch etwa 8 Millionen Arbeitnehmer die nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommen. Und wie viele Menschen in Deutschland müssen mi ... (Otto76, 24.06.2018)

  Die anderen waren Leó Szilárd, Edward Teller, John von Neumann, Michael Curtiz. Nach dem ersten Weltkrieg mussten sie Ungarn verlassen und gingen alle nach Berlin. Wenn man sich überlegt was gesch ... (DaveD, 05.09.2015)

Diese News bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de könnten Sie auch interessieren:

 Die Zeichen stehen auf Innovation: Westcon-Comstor lädt am 15. Mai 2024 zur Partnerkonferenz nach Berlin (PR-Gateway, 17.04.2024)
Value-Added Distributor blickt mit den Channel- und Herstellerpartnern auf die Roadmap der kommenden Monate und zeigt innovative Self-Service-Lösungen

BERLIN - 11. April 2024 - Westcon-Comstor, ein weltweit führender Technologieanbieter und Spezialdistributor, veranstaltet am 15. Mai 2024 seine jährliche Partnerkonferenz - diesmal im Hotel nHow in Berlin. Im Rahmen der Veranstaltung bringt der VAD seine Resellerpart ...

 LoBaFedo: Deine Wochenend-Pläne finden dich (PR-Gateway, 17.04.2024)
Wie LoBaFedo die lokale Freizeitplanung als soziale Aktivität neu definiert.

LoBaFedo hat eine innovative Plattform entwickelt, um lokale Events und Freizeitmöglichkeiten auf eine übersichtliche und zugängliche Weise zu präsentieren. Die neue Anwendung hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Menschen ihre Freizeit planen, zu verändern.



LoBaFedo kombiniert einen Ansatz, der mit Pinterest-Boards vergleichbar ist, mit professionell ausgewerteten Tourismusinformatione ...

 Sicherheit an erster Stelle: (PR-Gateway, 16.04.2024)
Professionelle Prüfung von Tankwagenleitern

Die leicht verfahrbaren, höhenverstellbaren und freistehenden Tankwagenleitern bieten einen sicheren und komfortablen Zugang für Bedienungs- und Kontrollarbeiten beim Be- und Entladen (z.B. Probenahmen, Wartungen und Reinigungen) von Tank- und Kesselwagen. Darüber hinaus können nahezu alle zielgruppenspezifischen Anforderungen erfüllt werden, um einen sicheren Aufstieg und Arbeitsplatz für Arbeiten an, mit und um Tank-, Silo-, Kesselwagen od ...

 Software-Plattform ebnet Weg für KI und maschinelles Lernen (PR-Gateway, 16.04.2024)
Plattformökonomie als Basis für Business Intelligence (BI)

Das COSCOM ECO-System garantiert eine Plattformökonomie als Basis für Business Intelligence (BI).



Vermehrt interessieren sich Unternehmen dafür, auf Basis ihrer Fertigungsinformationen Optimierungspotenziale in der Produktionsplanung und -steuerung zu heben. Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz (KI) kann aber nur dann wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden, wenn alle relevanten Daten im Zugriff ...

 Stereoskopische Desktop-Monitore für den Militäreinsatz: Jetzt nach NATO-Standard abgeschirmt und verzont (PR-Gateway, 16.04.2024)
Komplette 3D-Stereo-Arbeitsplatz-Lösungen nach NATO SDIP-27 Standard (Level A, B und C) für militärische Geo-Informationsanwendungen

Weltweit setzen Streitkräfte heute digitale, 3D-stereoskopische Monitore für die Bildauswertung ein. Die stereoskopische Bildanalyse ist eine Schlüsseltechnologie, da sie im Vergleich zur monoskopischen Einzelbildabdeckung aus derselben Quelle und mit gleicher Auflösung einen wesentlich besser interpretierbaren Bildinhalt bietet. Im Rahmen militärischer ...

 Entdecken Sie den Schnittpunkt von KI, Netzwerken und Sicherheit bei der Extreme Connect vom 22. bis 25. April 2024 (PR-Gateway, 15.04.2024)
Erleben Sie die neuesten Innovationen im Netzwerkbereich als Teilnehmende - ob virtuell oder persönlich - und lassen Sie sich von Vordenkern inspirieren, verbessern Sie Ihre Kenntnisse und lernen Sie von Branchenexperten.

FRANKFURT A.M./MORRISVILLE, N.C., 15. April 2024 - Extreme Networks, Inc. (Nasdaq: EXTR), informiert heute über die Details zur bekannten jährlichen Nutzerkonferenz  wowiconsult veranstaltet Branchentreffs in Stuttgart, Bochum und Hamburg (PR-Gateway, 15.04.2024)
FORUM Wohnungswirtschaft 2024

Die wowiconsult GmbH richtet auch in diesem Jahr die Veranstaltungsreihe "FORUM Wohnungswirtschaft" aus. In drei Städten bringt das Software- und Dienstleistungsunternehmen Firmen, Verbände und Experten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aus dem ganzen Land zusammen.



Mehr als 300 Teilnehmer werden in diesem Jahr zur Veranstaltungsreihe "FORUM Wohnungswirtschaft" erwartet. Auf den Veranstaltungen in Stuttgart, Bochum und Hamburg disk ...

 Nachhaltigkeits-Unternehmer Marco Voigt besucht eROCKIT (PR-Gateway, 11.04.2024)
Vorfreude auf das GREENTECH FESTIVAL 2024 in Berlin

In wenigen Tagen ist es soweit. Vom 15. bis 17. Mai 2024 findet auf dem Berliner Messegelände das GREENTECH FESTIVAL statt. Für eROCKIT, Fahrzeughersteller und Technologieanbieter aus Berlin-Brandenburg, ist es ein Grund zu feiern. Marco Voigt, Gründer des GREENTECH FESTIVAL, besuchte kürzlich die Produktionsstätte von eROCKIT in Hennigsdorf bei Berlin. Bei dem inspirierenden Treffen mit Andy Zurwehme, dem Gründer und Vorstand der eR ...

 Schönheit, die Bestand hat: Das Atelier von Daniela Grob (PR-Gateway, 11.04.2024)
Meisterhafte Permanent Make-up und Microblading Kunst im Herzen Münchens

Im pulsierenden Herzen Münchens, im exklusiven Beauty-Atelier danielagrob.de, entfaltet sich eine Welt der Schönheit, in der die Kunst des Permanent Make-up und Microbladings eine neue Dimension erreicht. Unter der fachkundigen Leitung von Daniela Grob, einer renommierten Expertin auf dem Gebiet der ästhetischen Pigmentierung, bietet dieses Stu ...

 Personalmarketing und Recruiting Summit geht in die zweite Runde (Talention, 11.04.2024)
Nach einer erfolgreichen Wiederauflage im vergangenen Jahr lädt der Personalmarketing und Recruiting Pionier Talention den deutschen Mittelstand erneut in seine Gründerstadt Wuppertal ein. Am 18. und 19. September sind die großen Unternehmen eingeladen über die Zukunft des Personalmarketings und Recruitings in Deutschland zu sprechen.

(Wuppertal, 08.04.2024) Der Personalmarketing-und-Recruiting-Software Anbieter Talention gibt im April bekannt, dass das beliebte offline Format 'Pe ...

Werbung bei Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de:





Arbeitsverhältnis: Aufhebungsvertrag oder Kündigung ? was ist für Arbeitnehmer günstiger?

 
Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Video Tipp @ Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten.de

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Ticket Infos
· Weitere News von Tickets-Eintrittskarten-Konzertkarten


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Ticket Infos:
Neu: Das Preissteigerungsblog auf Tarife.de


Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Online Werbung

Tickets + Eintrittskarten + Konzertkarten ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2015!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch alle 2 Stunden aktualisiert.

Tickets | Eintrittskarten | Konzertkarten | Karten - rund um Events / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung Arbeitsverhältnis: Aufhebungsvertrag oder Kündigung ? was ist für Arbeitnehmer günstiger?